[news 02/2015][Post von Paul]



Zu den News vom 25.11.2014 erhielt ich im Auftrag von Siegfried Paul einen auch von Paul unterschriebenen Anwaltsbrief mit Betreff:


Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen


Gegenstand unserer Mandatierung sind unwahre Tatsachenbehauptungen, die Sie, sehr geehrter Herr Dr. Burkhardt, auf Ihrer Homepage www.koepfe1.de in der Rubrik News aufgestellt haben. Dort heißt es wörtlich: …. (es folgt als Zitat der komplette oben stehende Absatz 25.11.2014, siehe dort).

Danach wird ausgeführt: "Wird(sic) dürfen hierzu klarstellen, dass unser Mandant von dem Bund Philatelistischer Prüfer e. V. (BPP) zu keinem Zeitpunkt abgemahnt wurde, insbesondere nicht im Zusammenhang mit einer 43-seitigen Stellungnahme zu von ihm festgestellten Fehlprüfungen und anderen Fehlleistungen. Dies hat der BPP uns gegenüber auch ausdrücklich bestätigt. Wir dürfen somit festhalten, dass die von Ihnen aufgestellte Tatsachenbehauptung, unser Mandant sei vom BPP "abgemahnt" worden, sich als unzutreffend erweist.

Im Hinblick auf die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen haben wir Sie deshalb gemäß §§ 3,4 Nr. 8 in Verbindung mit § 8 Abs. 1,3 Nr 1 UWG sowie aus §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB in Verbindung mit § 186 StGB auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus sind Sie unserem Mandanten gegenüber zum Widerruf der unwahren Tatsachenbehauptung verpflichtet. Der Widerruf auf Ihrer Website www.koepfe1.de in der Rubrik News sieht unserer(sic) Mandant deshalb entgegen. Darüber hinaus können Sie die durch Ihre unwahre Tatsachenbehauptung im Rechtssinne eingetretene Wiederholungsgefahr nur durch die Abgabe einer geeigneten strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen. … Neben den Ansprüchen auf Unterlassung und Widerruf haben Sie unserem Mandanten die Kosten dieser Abmahnung zu erstatten. (Euro 398,—)



Gerne nehme ich zur Kenntnis, dass sich das einzelne Wort Abmahnung bzw. abgemahnt in diesem Absatz aus 90 Worten als unzutreffend erweist und gerne komme ich an dieser Stelle dem Wunsch nach einem Widerruf nach.





W I D E R R U F



Ich widerrufe die unwahre Tatsachenbehauptung und werde es in Zukunft auch unterlassen, öffentlich zu behaupten oder die Behauptung zu verbreiten, Herr Siegfried Paul sei im Hinblick auf ein 43-seitiges Schreiben (Pamphlet) durch den Bund Philatelistischer Prüfer e.V. abgemahnt worden.



Leider hat Paul in dieser Angelegenheit nicht den Weg eines Vorgespräches mit MMag. Stastny, Präsident des Verbandes Philatelistischer Experten - VPEX - Die Verbandsprüfer, gewählt, wie er anlässlich einer durch MMag. Stastny in Berlin im Oktober 2014 arrangierten Streitbeilegung in einem ähnlichen Konfliktes zwischen Paul und mir vorgeschlagen und gutgeheissen wurde. Es hätte auch über diesen kurzen Weg einen Widerruf gegeben. Ein Anwaltsbrief wäre daher in dieser Angelegenheit zur Rechtsverfolgung in keiner Weise notwendig gewesen.



Zur Sache selbst:

In dem Anwaltsbrief von Paul ist nicht nur von EINER unwahren Tatsachenbehauptung, sondern es ist - sogar mehrfach - von unwahren Tatsachenbehauptungen die Rede (So im Titel in Fettschrift: Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen sowie in Gegenstand unserer Mandatierung sind unwahre Tatsachenbehauptungen oder Im Hinblick auf die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen). Dennoch wird dann konkret nur eine einzige unwahre Tatsachenbehauptung, letztendlich nur ein einziges Wort (Abmahnung) als unzutreffend vorgebracht.


Daraus ergeben sich eine Reihe von Fragen:
1. Gibt es aus Sicht Pauls im zitierten Absatz noch andere unwahre Tatsachenbehauptungen?
Wenn ja, welche? Verbunden mit dem Ersuchen um Mitteilung derselben, um auch diese gegebenenfalls zu widerrufen.
Wenn nein,
o) weshalb wird dann öfters mit unwahren Tatsachenbehauptungen die Mehrzahl verwendet?
o) ist dann abgesehen vom Wort Abmahnung der gesamte Rest des Absatzes wahr und zutreffend?
o) ist dann die mehrfache Behauptung von unwahren Tatsachenbehauptungen
nicht ebenfalls eine unwahre Tatsachenbehauptung?


2. Steckt nur eine Wortklauberei dahinter bzw. ist bei Austausch von Abmahnung in ein sinngemäß ähnliches Wort wie z. B. Verwarnung, Kritik oder Ermahnung (also bei Abänderung von nur zwei Buchstaben!) sogar der komplette Absatz wahr und zutreffend? Und ist diese Wortklauberei einem/mehreren/allen Mitgliedern des BPP-Vorstandes bewusst?

Wenn ja, bewirkt dann nicht das Schweigen jedes Bescheid wissenden BPP-Vorstandsmitgliedes im Endeffekt das glatte Gegenteil der offiziellen Linie des BPP der Nichteinmischung? Nämlich ein zulassendes, schützendes, bestärkendes, förderndes bis unterstützendes Einmischen des BPP in Form von Handeln durch Unterlassen einer Aufklärung?


Bei einem Versuch den Präsidenten des BPP, Christian E. Geigle, auf diese Sicht der Dinge hinzuweisen, bekam MMag. Stastny von Geigle zur Antwort, es bleibe dabei, dass der BPP sich in Streitigkeiten zwischen Prüfern nicht einmische, daher auch in diesem Fall nicht, andernfalls hätte er (Geigle) viel zu tun und eine Einmischung würde auch Streitigkeiten nur verstärken. Wer etwas behaupte, was er alleine nicht beweisen kann, hätte daher eben Pech. Im Falle einer Ladung als Zeuge vor Gericht werde man dann aber natürlich reden (müssen), aber soweit sei es ja noch nicht. Im Rest des fast eine Stunde andauernden Telefongesprächs erläuterte Geigle einem meist nur geduldig zuhörenden MMag. Stastny seine Sicht zur Bedeutung von DDR-Marken und deren Prüfern, der Bedeutung von BPP-Prüfern allgemein in Relation zu anderen Prüfer, seiner beständigen Arbeit zur Verbesserung von BPP-Attesten, zu Katalogbewertungen und übertrieben in die Tiefe gehenden Katalogbearbeitungen bei Michel, insb. bei Deutschland Spezial, Markenheftchen, Plattenfehlern usw. Weiters dass Gunnar Gruber eine im BDPh-Forum gegenüber MMag. Stastny im Verbund mit von diesem als ehrenrührig angesehenen Begleitworten getätigte und nachgewiesenermaßen unwahre Tatsachenbehauptung (Anm.: Beim Kollegen ganz großzügig gesehen) nur aus Unwissenheit getätigt hätte uvam. Nach dem Telefongespräch mit Geigle informierte MMag. Stastny im Sinne eines Services auch die drei anderen BPP-Vorstandsmitglieder Rolf Tworek, Peter Sem und Gunnar Gruber bzgl. des Gedankens der Folgen einer (Nicht-)Einmischung in dieser Angelegenheit, denn derlei läge letztendlich bei allen auch im persönlichen Entscheidungsbereich. Geigle bezeichnete diese drei Anrufe mehrfach und lautstark als unerhört, wo er doch MMag. Stastny erst kürzlich fast eine Stunde seiner Lebenszeit gewidmet habe und daher in Zukunft von ihm nicht mehr belästigt werden will.



3. Wenn sich nun der BPP sowohl generell als auch im konkret vorliegenden Fall in Streitigkeiten zwischen Prüfern nicht einmischen wolle, wie kann Paul dann im Anwaltsbrief hinsichtlich seiner Darstellung angeben: Dies hat der BPP uns gegenüber auch ausdrücklich bestätigt.?

Hat sich entgegen der verbreiteten BPP-Linie ein (Vorstands-)Mitglied (welches?) doch zugunsten von Paul eingemischt und bestätigt, dass (nur) das Wort Abmahnung unzutreffend sei?

Wenn nein, worauf begründet kann Paul dann derlei schreiben?

Wenn ja, geschah dies zur Streitverstärkung und wer könnte an einer solchen ein Interesse haben? (Eine Erfindung des Anwaltes kann es schwerlich sein, denn woher sollte der Anwalt etwas von anderen Fehlleistungen wissen. Von diesen wurde öffentlich noch nie etwas geschrieben.)?

Und weiters: Wenn ja, dann kann der BPP zur Wahrheitsfindung ja auch der anderen Seite Punkt 2 von oben bestätigen. Oder ist die gesamte Wahrheitsfindung von anderen Zielen (welchen?) überlagert?



4. Hat ein für Stellungnahmen (nicht) berechtigtes BPP-Mitglied diese ausdrückliche Bestätigung gegeben und hat dann Geigle - ohne von dieser Stellungnahme zu wissen - MMag. Stastny mitgeteilt, dass der BPP keine Stellungnahmen in einer solchen Angelegenheit abgäbe bzw. keine Einmischung vornähme, um den Streit nicht zu verstärken? Wollte dann wer den Streit verstärken? Weshalb? Würde ein BPP-Mitglied eine derartige Vorgangsweise setzen, etwa um seinem Mitglied bei dessen Vorgangsweise zu helfen bzw. zugleich einem Mitglied eines anderen Verbandes zuzusetzen? Alles ist selbst unter größter Bemühung nicht wirklich vorstellbar und wird hier auch in keiner Weise auch nur irgendwie behauptet.



Was auch immer der BPP aus welchen Gründen (nicht) unterlassen oder (nicht) getan hat, ich kann weder das Eine noch das Andere glauben noch will ich da etwas behaupten. Für mich hat die ganze Angelegenheit und deren Begleitumstände eine ziemlich irritierende Optik. Ich, und nicht nur ich, hätte aber gerne gewusst, was in dieser Angelegenheit wirklich ablief.



Am liebsten wären mir klärende Worte durch den BPP, die ihn in dem positiven Lichte dastehen lassen, das er auch ansonsten für sich in Anspruch nimmt. Gerne werde ich solche Worte hier dann wiedergeben. Analoges gilt für Paul.




Dr. Carsten Burkhardt, Cottbus den 04.01.2015









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