[news 1/2016][Papierbahn]



SBZ 218 Geklebte Papierbahn


geprüft Schönherr 2015, angeboten bei Hettinger Auktionen, Ausruf 400 Euro


Ergänzend zum Befund von Jörg Schonherr ist zu bemerken, dass der Klebestreifen aufgebracht wurde, bevor der Druck erfolgte. Die Zähnung erfolgt nach dem Druck



Beispiel 1: Es erfolgte eine Stabilisierung durch einen rückseitig aufgeklebten Klebestreifen vor dem Druck

Beispiel 2: Hier wurden die Papierbahnen einfach überlappen wieder zusammen geklebt. Eine Stabilisierung mit einem zusätzlichen Papierstreifen erfolgte nicht.



Beispiel 3: „Der obere Teil wurde abgelöst, so dass die Marke einen unvollständigen Druck und Stempelabschlag aufweist“ Analog zu Beispiel 2, aber gebraucht





Beispiel 4: Bodo Ströh schrieb: „Wahrscheinlich stammt diese Einheit von einer zusammengeklebten Papierbahn, bei denen man die unteren Markeneinheiten unwissentlich abgelöst hat“. Ich halte die Erklärung für wenig plausibel. Wenn Marken zusammengeklebt haben, warum löst man dann eine Hälfte vor der Entwertung ab? Ich würde die Erscheinung mit einem Fremdkörper (Abdeckung des Markenteiles während des Druckes) erklären.




Beispiel 5: Der Bogen ist offenbar zerfallen, nachdem die Zähnung ausgeführt wurde. Danach wurde erneut perforiert und der aufgeklebte Streifen ist waagerecht und senkrecht sauber gezähnt. Eigentlich müssten die Marken rechts bzw. links außen doppelt gezähnt sein. Sind sie aber nicht! suspekt


Beispiel 6: wie 4, aber hier wäre die Erklärung plausibel




Beispiel 7: wie 2


Beispiel 8: wie 2











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